FAQ · Erbschaftsteuer

Was ist der Versorgungsfreibetrag?

Ausführliche Erklärung

Kürzung um den Kapitalwert nicht erbschaftsteuerpflichtiger Versorgungsbezüge (Witwenrente, Beamtenpensionen, Berufsunfähigkeits-Rente). Bei großen Renten greift der Freibetrag praktisch nicht mehr.

Kinder: Staffelung nach Alter im Erbzeitpunkt (≤ 5 Jahre = 52.000 €, 20–27 Jahre = 10.300 €).

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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