FAQ · Erbengemeinschaft

Wer trägt die Schulden des Erblassers?

Ausführliche Erklärung

Bis zur Teilung des Nachlasses können Gläubiger nur in das Nachlassvermögen vollstrecken (§ 2059 BGB). Nach der Teilung haftet jeder Miterbe auch mit seinem Eigenvermögen.

Haftungsbeschränkung möglich durch Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder Dürftigkeitseinrede.

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Dr. Anna Niehoff-von Georg

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