FAQ · Erbengemeinschaft
Darf ein Miterbe das Erbhaus bewohnen?
Ausführliche Erklärung
Bei einem Miterben, der die Immobilie bereits zu Lebzeiten des Erblassers bewohnte (z. B. mitgewohnt hat), wird im Einzelfall der Schutz der Wohnsituation berücksichtigt. Die anderen Miterben haben aber Anspruch auf anteilige Nutzungsentschädigung.
Die Höhe entspricht der ortsüblichen Miete, anteilig nach den anderen Erbquoten.
Persönlicher Ansprechpartner
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