FAQ · Enterbung

Kann ich meinen Ehegatten enterben?

Ausführliche Erklärung

Praktisch häufig bei zweiten Ehen oder zerrütteten Beziehungen, wenn das Vermögen den Kindern aus erster Ehe zukommen soll. Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten (notariell) ist die rechtlich saubere Lösung.

Bei laufendem Scheidungsverfahren entfällt das Erbrecht ohnehin (§ 1933 BGB).

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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