Glossar Erbrecht

Wechselbezügliche Verfügung

Definition
Wechselbezügliche Verfügung

Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament, von der anzunehmen ist, dass sie ohne die Verfügung des anderen nicht getroffen worden wäre (§ 2270 BGB).

Erklärung

Wechselbezügliche Verfügungen können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr einseitig widerrufen werden – Kernregel der Bindungswirkung des Berliner Testaments.

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