Glossar Erbrecht

Erbeinsetzung

Definition
Erbeinsetzung

Die im Testament oder Erbvertrag erfolgende Bestimmung einer oder mehrerer Personen zum Erben.

Erklärung

Hat der Erblasser nur einzelne Vermögensgegenstände zugewendet, ist im Zweifel keine Erbeinsetzung gemeint, sondern ein Vermächtnis (§ 2087 Abs. 2 BGB). Klare Formulierungen vermeiden Auslegungsstreit.

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A. Eckhard Harbs

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