Glossar Erbrecht

Erbauseinandersetzung

Definition
Erbauseinandersetzung

Die Auflösung einer Erbengemeinschaft durch Verteilung des Nachlasses auf die Miterben – einvernehmlich (Auseinandersetzungsvertrag) oder gerichtlich (Auseinandersetzungsklage).

Erklärung

Bei Immobilien wird die Auseinandersetzung häufig über Teilungsversteigerung erzwungen, wenn keine Einigung möglich ist. Vor Auseinandersetzung sind Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen (§ 2046 BGB).

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Dr. Anna Niehoff-von Georg

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