Glossar Erbrecht

Alleinerbe

Definition
Alleinerbe

Eine Person, die als einziger Erbe den gesamten Nachlass eines Erblassers erhält – entweder durch Testament/Erbvertrag oder weil sie der einzige gesetzliche Erbe ist.

Erklärung

Der Alleinerbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in alle Vermögenspositionen des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Anders als bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) bedarf es keiner Auseinandersetzung.

Pflichtteilsansprüche enterbter naher Angehöriger richten sich gegen den Alleinerben – er ist Schuldner der Pflichtteilszahlung.

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A. Eckhard Harbs

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