FAQ · Testamentsvollstreckung

Welche Rechte hat der Vollstrecker?

Ausführliche Erklärung

Wichtig: Der Vollstrecker ist nicht Eigentümer, sondern Treuhänder. Er handelt im Namen der Erben, kann aber sehr weitreichend verfügen, wenn das Testament das vorsieht.

Befreite Vollstreckung (§ 2208 BGB): erweiterte Befugnisse, z. B. zur Schenkung oder unentgeltlichen Veräußerung.

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A. Eckhard Harbs

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Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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