FAQ · Testament
Wie läuft die Testamentseröffnung ab?
Ausführliche Erklärung
Bei eigenhändigem Testament wird das Original im Nachlassgericht-Akt verwahrt; die Beteiligten erhalten beglaubigte Abschriften. Bei notariellem Testament wird zusätzlich das Notarsiegel berücksichtigt.
Gegen die Eröffnung kann nicht widersprochen werden. Wer den Inhalt angreifen will, muss das Testament anfechten (§§ 2078 ff. BGB) – binnen Jahresfrist ab Kenntnis.
Persönlicher Ansprechpartner
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