FAQ · Pflichtteil

Was ist der zweistufige Pflichtteil?

Ausführliche Erklärung

Beide Ansprüche sind unabhängig voneinander geltend zu machen und werden separat berechnet. Häufig liegt die Pflichtteilsergänzung sogar über dem eigentlichen Pflichtteil – etwa wenn der Erblasser zu Lebzeiten umfangreich verschenkt hat.

Praktisch wichtig: Die Auskunftsansprüche umfassen beide Stufen, also auch lebzeitige Schenkungen.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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