FAQ · Pflichtteil
Was ist der zweistufige Pflichtteil?
Ausführliche Erklärung
Beide Ansprüche sind unabhängig voneinander geltend zu machen und werden separat berechnet. Häufig liegt die Pflichtteilsergänzung sogar über dem eigentlichen Pflichtteil – etwa wenn der Erblasser zu Lebzeiten umfangreich verschenkt hat.
Praktisch wichtig: Die Auskunftsansprüche umfassen beide Stufen, also auch lebzeitige Schenkungen.
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