FAQ · Notar

Wie funktioniert ein notarielles Nachlassverzeichnis?

Ausführliche Erklärung

BGH IV ZR 250/11: Notar darf sich nicht auf Erbenangaben verlassen, sondern muss eigene Ermittlungen anstellen. Das macht das Verzeichnis sehr beweissicher.

Pflichtteilsberechtigte können auf Kosten des Nachlasses notarielle Aufnahme verlangen (§ 2314 Abs. 2 BGB).

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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