FAQ · Gesetzliche Erbfolge

Wann erbt der Staat?

Ausführliche Erklärung

Der Staat ist Erbe von Gesetzes wegen, kann die Erbschaft aber nicht ausschlagen. Verbindlichkeiten werden aus dem Nachlass beglichen, ein Überschuss fließt in die Landeskasse.

Vor einem Erbeintritt des Staates wird häufig eine Nachlasspflegschaft eingerichtet, um Erben zu suchen.

Es berät Sie gerne
Yasemin Ekici

Yasemin Ekici

Rechtsanwältin.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com