FAQ · Gesetzliche Erbfolge
Wann erbt der Staat?
Ausführliche Erklärung
Der Staat ist Erbe von Gesetzes wegen, kann die Erbschaft aber nicht ausschlagen. Verbindlichkeiten werden aus dem Nachlass beglichen, ein Überschuss fließt in die Landeskasse.
Vor einem Erbeintritt des Staates wird häufig eine Nachlasspflegschaft eingerichtet, um Erben zu suchen.
Persönlicher Ansprechpartner
die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.comdie.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com
