FAQ · Gesetzliche Erbfolge

Welche Quote bekommen mehrere Kinder?

Ausführliche Erklärung

Vorverstorbene Kinder werden durch ihre eigenen Abkömmlinge ersetzt (Stammesprinzip, § 1924 Abs. 3 BGB).

Beispiel: Vater hat 3 Kinder, ein Kind ist vorverstorben und hinterlässt 2 Enkel. Erben: 2 lebende Kinder je 1/3, beide Enkel teilen sich 1/3 = je 1/6.

Es berät Sie gerne
Yasemin Ekici

Yasemin Ekici

Rechtsanwältin.

info@die-erbrechtskanzlei.com

Persönlicher Ansprechpartner

die.erbrechtskanzlei · KielDahlmannstraße 1–3, 24103 Kiel
0431 908840-00 · info@die-erbrechtskanzlei.com
die.erbrechtskanzlei · HamburgJohannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
040 209 488 02 · info@die-erbrechtskanzlei.com