FAQ · Enterbung

Enterbung oder Pflichtteilsentziehung – was ist der Unterschied?

Ausführliche Erklärung

Praktisch: Die Enterbung ist häufig und problemlos. Die Pflichtteilsentziehung ist selten und scheitert oft an den hohen Anforderungen (schwere Straftat, böswillige Unterhaltspflichtverletzung).

Wer wirtschaftlich aushebeln will, setzt auf lebzeitige Schenkungen – die zwar pflichtteilsergänzend wirken, aber nur über 10 Jahre.

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A. Eckhard Harbs

A. Eckhard Harbs

Rechtsanwalt & Notar a. D. · Fachanwalt für Erbrecht.

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