FAQ · Berliner Testament
Wer sind die Schlusserben?
Ausführliche Erklärung
Schlusserben sind beim Tod des Erstversterbenden noch nicht Erben, sondern haben eine bloße Anwartschaft. Erst mit dem zweiten Erbfall wandelt sich die Anwartschaft in Vollerbschaft.
Üblich: Schlusserben sind die gemeinsamen Abkömmlinge zu gleichen Teilen, mit Ersatzerben-Klausel für vorverstorbene Kinder.
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